Der Steuerbonus für Handwerkerrechnungen verdoppelt sich

Steuer-Flyer-ZDHDer Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten wird von bisher 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Dazu zählt auch der Fenstertausch.

Das Bundeskabinett hat am 5. Oktober für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen, dass die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ab Anfang 2009 ausgeweitet wird. Verbraucher können dann 20 Prozent von maximal 6.000 Euro absetzen, sparen mit den Lohn-Anteilen auf ihrer Handwerker-Rechnung also bis zu 1.200 Euro Steuern.

Steuerlich begünstigt wird nur die reine Dienstleistung. Dazu zählen auch beispielsweise die Fahrtkosten des Handwerkers, nicht aber die Materialkosten. Aus der Rechnung des Fensterfachbetriebes bzw. Fensterbauers muss also der Anteil, der auf die Dienstleistung (Montage) entfällt eindeutig hervorgehen. Es können auch mehrere Rechnungen über geringe Beträge eingereicht werden. Eine reine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung ist steuerlich nicht begünstigt. Mit dem Handwerksunternehmen sollte daher schon vor der Rechnungstellung über die erforderliche Aufteilung auf der Rechnung gesprochen werden. Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Mit einer Kopie des Kontoauszuges der Buchung dokumentiert, wird dieser Nachweis u.a. erbracht. Voraussetzung ist auch die Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

 

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